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Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung im Ethikunterricht PDF Drucken E-Mail

Im Fach Ethik wird beurteilt, inwieweit die Schülerin oder der Schüler im Unterricht, in schriftlichen Arbeiten und Präsentationen über die erworbenen Kenntnisse sachgerecht verfügt und die Grundelemente einer ethischen Reflexion beherrscht. Bei entsprechen­der schülerzentrierter Unterrichtsgestaltung ist die Entwicklung von Motivation und Be­teiligung zu erwarten, so dass Leistungsbeurteilung von den Lernenden als positives Feedback akzeptiert und sogar auch von ihnen eingefordert wird.

Zur ethischen Reflexion gehören die folgenden Elemente:

  • Problemerfassung:
    Erkennen ethischer Implikationen, Fragestellungen und Stand­punkte in lebensweltlichen Phänomenen und unterschiedlichen Materialien, das Ein­ordnen und Aufzeigen der Relevanz des Problems

  • Problembearbeitung: Erkennen von Argumentationen in Diskussionsbeiträgen und Texten, Diskussion und Vergleich von Positionen und Argumenten, Suche nach Grün­den, Herstellen und Diskutieren von Zusammenhängen zwischen individueller, gesell­schaftlicher und ideengeschichtlicher Perspektive

  • Problemverortung: Formulieren eines Ergebnisses, begründete Stellungnahme, ei­genständige Positionierung

Die Leistungsbeurteilung erfolgt entsprechend der Schulart und der Altersstufe der Lernenden. Im Einzelnen berücksichtigt die Lehrkraft, inwieweit die Schülerin oder der Schüler in mündlichen, schriftlichen und praktischen Unterrichtsbeiträgen sowie in Tests

  • ethische Problemstellungen in lebensweltlichen Phänomenen und unterschiedlichem Material erkennt, begrifflich aufgreift, darstellt und als Problem ausweist,

  • Kenntnisse ethischer Positionen und Modelle aus der Philosophie, den Religionen und den Weltanschauungen unter Beweis stellt,

  • ethische Problemstellungen, Argumentationen und Terminologien in Texten erkennt,

  • Gesprächsbereitschaft zeigt, Impulse gibt, sich an Regeln hält, sich eigenständig positioniert, abweichende Sichtweisen von Gesprächspartnern sowie Autoren zur Kenntnis nimmt, Gesprächs- bzw. Diskursverläufe überblickt und zusammenfassen kann,

  • Positionen begrifflich klar, sachbezogen, begründet, folgerichtig und nachvollziehbar formuliert, vertritt und diskutiert, Standpunkte und Argumente anderer in die eigene Argumentation einbezieht und sich adressatenbezogen äußert,

  • die individuelle, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Bedeutung eines ethi­schen Problems erkennt und darstellt.

Sowohl bei herkömmlichen schriftlichen Beiträgen wie Essay oder Protokoll, als auch in kreativeren Formen der Darbietung von Unterrichts- und Lernergebnissen wie z. B. Standbildern, Sketchen, Plakaten und Ausstellungen, ist zu beurteilen, ob und inwie­weit der jeweilige Inhalt prägnant und korrekt erfasst und formuliert sowie übersichtlich, verständlich, sachgerecht und adressatenbezogen dargestellt wird.

Bei der Beurteilung der Reflexions- und Urteilsfähigkeit muss davon ausgegangen werden, dass die Schülerinnen und Schüler auch nach der Analyse eines Problems zu unterschiedlichen Antworten und Auffassungen kommen.

Über die beurteilbare Vermittlung der oben genannten Kenntnisse und Fähigkeiten hinaus zielt der Ethikunterricht auf die Entwicklung von Handlungskompetenz, d. h. die Lernenden können ernsthaft urteilen, sozial und verantwortlich wirken und dem ande­ren mit Achtung begegnen.