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2011 Informationen zum Voltaire-Programm PDF Drucken E-Mail

Förderung von deutsch-französischen Schülerbegegnungen im Jahr 2012/2013 mit Unterstützung des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW)
Voltaire-Programm 2012/2013
Das Voltaire-Programm bietet Schülerinnen und Schüler die Chance, im Rahmen eines langfristigen Austausches ihre Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern, Auslandserfahrung zu sammeln und interkulturelle Kompetenzen zu erwerben. Die wesentlichen Elemente sind der gemeinsame Schulbesuch mit einem gleichaltrigen Partner und das Leben in der Gastfamilie.

 

Aufenthalt der französischen Schüler in Deutschland: Anfang März  bis August 2012
Aufenthalt der deutschen Schüler in Frankreich: September 2011 bis Februar 2013

Kriterien für die Aufnahme in das Programm:
Die Teilnahme am Voltaire-Programm setzt voraus, dass die Jugendlichen bereit sind, ein neues Umfeld zu entdecken und sich anderen Lebensbedingungen anzupassen. Eine große Motivation von Seiten der Jugendlichen ist für das Gelingen des Programms unabdingbar. Die Schülerinnen und Schüler sollen nach kurzer Eingewöhnungszeit dem Unterricht des Gastlandes folgen und aktiv an ihm teilnehmen können., d.h. auch an Klassenarbeiten und Hausaufgaben.
Es können sich Schüler/innen der 9.bzw. 10. Klassenstufe , in Ausnahmefällen auch der 8. Klassenstufe, bewerben.

Bewerbungs-und Auswahlverfahren
Bewerbungsunterlagen können direkt von der Homepage des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) oder der Zentralstelle Voltaire heruntergeladen und ausgedruckt werden http://www.kmk-pad.org/programme/stipendienprogramm-voltaire.html  oder http://www.centre-francais.de/seiten/d/voltaire.html
Die Bewerbung für das Voltaire-Programm ist über die Schule in dreifacher Ausfertigung an die zuständige regionale Schulaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung bis spätestens 21. Oktober 2011 zu senden. Zwei Exemplare werden an die Zentralstelle Voltaire weitergeleitet, die wiederum ein Exemplar der französischen Gastfamilie übermittelt.
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber und die Zuordnung der Partner erfolgt Anfang Januar 2012 durch Vertreterinnen und Vertreter der Zentralstelle Voltaire, des PAD und des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW). Ein früherer Termin ist nicht möglich, weil die schulischen Leistungen des ersten Trimesters in Frankreich in die Bewertung und Empfehlung der französischen Kandidatinnen und Kandidaten einfließen und deshalb die Bewerbungen der Franzosen erst im Dezember beim DFJW eingehen. Die Bewerberinnen und Bewerber werden nach der Zuteilung sofort benachrichtigt.

Finanzielle Regelungen / Zuschüsse

Das DFJW gewährt jedem Teilnehmenden einen pauschalen Zuschuss zu den Fahrtkosten sowie einen Zuschuss von 250,00 € für die gesamte Zeit des Auslandaufenthalts, der als Kulturbudget zu verstehen ist (z.B. für Bücher, Theater-und Kinobesuche, Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen). Für die deutschen Schüler/innen wird der Zuschuss nach Antragsbewilligung auf ein in Deutschland angegebenes Konto überwiesen.

Aufgaben der Schulen und der Gasteltern

Aufgabe der Schulen ist, den französischen Gast für die Dauer des Aufenthaltes an der Schule aufzunehmen, in das Schulleben zu integrieren und angemessen zu betreuen sowie die deutschen Schüler nach ihrer Rückkehr aus Frankreich bei der Reintegration zu unterstützen. Die Tutoren betreuen beide Austauschpartner und fungieren auch als Mittler zwischen den Familien. Sie sollten sowohl bei schulischen als auch bei nichtschulischen Angelegenheiten als ständige Ansprechpartner der Austauschpartner zur Verfügung stehen.

Die Austauschschüler/innen erhalten am Ende des Schul(halb)jahres eine schriftliche Bewertung ihrer Leistungen und ihres Verhaltens, damit die schulischen Bemühungen im Ausland von der Heimatschule anerkannt werden können.

Die Gasteltern sind gebeten, die französischen Schülerinnen und Schüler in ihre Familien zu integrieren, den Zugang zu kulturellen Veranstaltungen zu fördern und zur Verbesserung der Kenntnisse durch die Verwendung der deutschen Sprache in der täglichen Kommunikation beizutragen. Sie übernehmen während des Austausches die Aufsichtspflicht.

Versicherungsfragen

Für die Klärung aller versicherungsrechtlichen Fragen sind die Eltern verantwortlich. In der Regel sind die Schülerinnen und Schüler über ihre Eltern kranken- und haftpflichtversichert. Individuelle Auskünfte erteilen die jeweiligen Versicherungen.

Aufenthaltsgenehmigung

Personen, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten, müssen hier angemeldet werden, auch wenn sie aus einem EU-Land stammen. Die Anforderungen zur Anmeldung der französischen Gastschüler müssen befolgt werden (Bürgerämter, Ausländerbehörde).

Weitere Informationen zu häufig gestellten Fragen sind ebenfalls unter http://www.kmk-pad.org/programme/stipendienprogramm-voltaire.html oder http://www.centre-francais.de/seiten/d/voltaire.html zu finden.